Satzung Landesverband Grüne 60plus

Satzung des Landesverbands Grüne 60plus Hamburg 

  1. Name
  1. Die Landesverband führt den Namen Landesverband Grüne 60plus Hamburg 
  2. Der Landesverband Grüne 60plus Hamburg ist die selbständige Vereinigung der politischen Senior*innenorganisation von Bündnis 90/Die Grünen Hamburg.
  1. Sitz, Geschäftsjahr
  1. Der Sitz des Landesverbands Grüne 60plus Hamburg ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen in der Burchardstraße 19 in 20095 Hamburg.
  2. Das Geschäftsjahr entspricht dem jeweiligen Kalenderjahr.
  1. Zweck
  1. Der Landesverband Grüne 60plus Hamburg ist die formal unabhängige, aber inhaltlich der Partei nahestehenden Senior*innenorganisation von Bündnis 90/Die Grünen Hamburg.
  2. Der Landesverband setzt sich für eine Politik ein, die das Selbstbewusstsein und die Eigenverantwortung von Senior*innen unterstützt und damit gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht bzw. sichert.
  3. Der Landesverband will Grüne Politik älteren Menschen näherbringen und setzt dabei einen Schwerpunkt auf Alterspolitik mit einem potentialorientierten Altersbild.
  4. Der Landesverband setzt sich dafür ein, dass die Partei Bündnis 90/die Grünen altersfreundliche Politik umsetzt.
  1. Aufgaben / Arbeitsbereiche
  1. Der Landesverband Grüne 60plus Hamburg ist die aktive Interessenvertretung der Senior*innen in der Gesellschaft im Sinne der Partei Bündnis 90/Die Grünen.
  2. Der Landesverband strebt an, der Erfahrung von Senior*innen gesellschaftspolitisch mehr Bedeutung zu geben.
  3. Er setzt sich für eine konstruktive, generationsübergreifende Zusammenarbeit ein.
  4. Es wird die Zusammenarbeit mit Verbänden und Initiativen gesucht, die sich für ein selbstbestimmtes und potentialorientiertes Leben von älteren Menschen einsetzen.
  5. Der Landesverband Grüne 60plus Hamburg will durch Kontakte auf nationaler und internationaler Ebene zur Solidarität und Austausch zwischen älteren Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Nationalitäten, Weltanschauungen und Religionen beitragen.
  1. Mitgliedschaft
  1. Als Mitglieder des Landesverbands Grüne 60pus Hamburg gelten alle Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen Hamburg, die das 60. Lebensjahr erreicht haben und die auf der Liste des Landesverbandes der Grünen 60 plus Hamburg registriert sind.  Ein Austritt durch einen Widerspruch ist möglich.
  2. Wahlberechtigt sind die Personen, die sich zum Zeitpunkt der Einladung zur Landesmitgliederversammlung 60plus Hamburg auf der Mitgliederliste haben registrieren lassen und Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen sind.
  1. Gliederung/Organe
  1. Organe des Landesverbands Grüne 60plus Hamburg sind die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand.
  2. Dem Landesverband Grüne 60plus Hamburg können die 60plus – Gruppen der Kreisverbände und deren Mitglieder angehören.
  3. Höchstes Beschlussorgan des Landesverbands Grüne 60plus Hamburg ist die eigenständige Landesmitgliederversammlung (LMV 60plus)
  4. Der Landesverband Grüne 60plus Hamburg wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder den Landesvorstand. Dieser besteht aus fünf Personen: zwei Sprecher*innen, zwei stellvertretende Sprecher*innen und eine/n Schatzmeister*in.
  5. Delegierte und Ersatzdelegierte für Parteigremien und den Bundesverband Grüne Alte werden, soweit satzungemäß notwendig, ebenfalls von der LMV 60 plus gewählt.
  1. Landesmitgliederversammlung 60plus Hamburg (LMV 60plus)
  1. Die LMV 60plus tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom Landesvorstand mit einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung per Mail einberufen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Ladungsfrist auf bis zu 7 Tage verkürzt werden.
  2. Die LMV 60plus muss auf schriftlichen Antrag – per Post oder per Mail – von mindestens 10 Mitgliedern durch die Sprecher*innen einberufen werden.
  3. Die LMV 60plus
  1. bestimmt die Grundlinien für die politische und organisatorische Arbeit des Landesverbands Grüne 60plus Hamburg,
  2. beschließt die Satzung,
  3. beschließt über eingebrachte Anträge,
  4. beschließt Positionspapiere,
  5. wählt den Landesvorstand.
  1. Beschlussfassung der LMV 60plus
  1. Die LMV wird von einem Mitglied des Landesverbands Grüne 60plus Hamburg oder von einem externen Mitglied geleitet. Die Leitung wird zu Beginn der LMV 60plus gewählt.
  2. Personenwahlen müssen generell geheim durchgeführt werden. Die Abstimmung erfolgt schriftlich.
  3. Die LMV 60plus fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 
  4. Für die Wahl des Landesvorstands gelten die Bestimmungen der Landeswahlordnung Grüne hamburg.
  5. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des Landesverbands Grüne 60plus Hamburg. 
  6. Anträge müssen mit mindestens 9 Stimmen unterstützt werden und den Mitgliedern 7 Tage vor der LMV 60plus vorliegen. Bei kurzfristigen Anträgen entscheidet die LMV 60plus über deren Zulassung.
  7. Anträge zur Änderung der Satzung oder zur Zweckänderung des Landesverbands müssen von mindestens einer 60plus – Gruppe eines Kreisverbandes und ihrer eingetragenen Mitglieder bei den Grünen 60plus Hamburg beschlossen und

mindestens 14 Tage vor der LMV 60plus eingereicht werden. Zur Änderung der Satzung bedarf es der Mehrheit von mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen.

  1. Über die Beschlüsse der LMV 60plus ist ein Protokoll anzufertigen. 
  2. Es gilt das Frauenstatut und das Vielfaltsstatut der Partei Bündnis 90/Die Grünen Bundesverband
  1. Finanzen
  1. Der Landesverband Bündnis 90/Die Grünen Hamburg finanziert die Arbeit des Landesverbands Grüne 60plus Hamburg in einer jährlich zwischen beiden zu verhandelnden Höhe.
  2. Weitergehende Ausgaben sind beim Landesvorstand Bündnis 90/Die Grünen einzeln zu beantragen.
  1. (10)Auflösung
  1. Die Auflösung des Landesverbands Grüne 60plus Hamburg kann nur durch eine eigens dafür einberufene LMV der Grünen 60plus Hamburg mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
  2. Finanzielle Mittel fallen dann dem Landesverband Bündnis 90/Die Grünen Hamburg zu.
  1. (11)Inkrafttreten
  1. Diese Satzung wurde am 15. Mai 2025 verabschiedet.

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