Altersdiskriminierung

Dieses Papier wurde von den Hamburger Grünen Alten als Vorlage für die Mitgliederversammlung der Bundesgrünen Alten im November 2015 in Berlin verabschiedet.

Diskriminierung von älteren Menschen

 

In Deutschland lebten 2013 rund 81 Millionen Menschen, davon waren etwa 17 Millionen über 65 Jahre alt, also etwa jede(r) Fünfte. 2060 wird es jede(r) Dritte sein. Altsein ist heute nicht nur eine kurze Phase nach Abschluss der Berufstätigkeit, sondern ein Lebensabschnitt, der Jahrzehnte umfasst. Und ganz neue Lebensmodelle erforderlich und möglich macht.

 

Altersforscher sprechen von bis zu 30 geschenkten Jahren, ein großer Gewinn für jeden Einzelnen – und für die Gesellschaft, die das nur erkennen muss.

 

Dank der guten Lebensbedingungen werden wir älter und bleiben auch länger fit. Ein Erfolgsmerkmal hoch entwickelter Gesellschaften; Deutschland tritt damit sehr früh in einen Entwicklungsprozess ein, den andere Länder noch vor sich haben.

 

Die Altersbilder unserer Gesellschaft orientieren sich leider immer noch am sogenannten Defizitmodell des Alterns aus der frühen Zeit der gerontologischen Forschung (eine Theorie, die sich am Abbau geistiger und körperlicher Funktionen orientiert, auch hinsichtlich Intelligenz, Reaktion, Gedächtnis). Das Modell ist aber lange widerlegt. Das Alter selbst ist ohnehin ein Konstrukt, gibt es doch ein kalendarisches, soziales, psychologisches und ein biologisches Alter. Was alt bedeutet, ist eine gesellschaftliche Übereinkunft. Alter muss deshalb neu definiert werden.

 

Was man heute weiß: Es gibt kein generelles plötzliches Absinken der Leistungsfähigkeit oder des Interesses, sich zu engagieren oder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, nur weil man gerade einen runden Geburtstag hinter sich hat. Ältere können dazulernen, auch wenn ihr Weg ein anderer ist als in jungen Jahren. Junge Menschen sind schneller, Ältere gleichen das aus durch ihr Wissen, ihre Erfahrung, ihre Menschenkenntnis. Und jeder altert anders.

 

Deshalb sind Altersgrenzen ungeeignet, um das Know-How einer älterwerdenden Gesellschaft voll auszuschöpfen.

 

Diese Erkenntnisse sind aber noch nicht überall angekommen.

 

Die Folge für die Einzelnen: aktive und passive, vorsätzliche und automatische, direkte und indirekte Benachteiligungen im Alter (siehe Anhang). Und für die Gesellschaft ein großer Schaden und unnötige Kosten, da Diskriminierungen in der Regel unbemerkt erfolgen und zu Entscheidungen führen, die nicht sachorientiert sind.

 

Eine Befragung von BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen), KDA (Kuratorium Deutsche Altershilfe) und ADS (Antidiskriminierungsstelle des Bundes) hat gezeigt, dass Benachteiligung wegen des Alters zwar zu den häufigsten Diskriminierungsgründen in Deutschland zählt, aber offenbar nur von einer Minderheit angezeigt wird. Obwohl viele ältere Menschen sich in ihrer Rolle als VerbraucherInnen, Berufstätige und PatientInnen diskriminiert fühlen.

 

Diskriminierung beginnt schon auf der sprachlichen Ebene, da wird von Alters-Tsunami, Überalterung oder von Rentnerschwemme geredet. Auch die Namensgebung vom Silver-Ager über den Best-Ager zu Alten, Rentnern und Senioren ist durchweg nicht positiv besetzt.

 

Im Beruf werden ältere ArbeitnehmerInnen in vielen Bereichen gegenüber jüngeren Erwerbstätigen benachteiligt. Die Erwerbstätigkeit bei den 55-64-Jährigen ist zwar gestiegen, auf inzwischen 56% – ist bei Frauen allerdings immer noch viel niedriger als bei Männern und liegt aktuell bei 45%. Jede vierte Frau lebt von den Einkünften ihrer Angehörigen (meist Ehemann), nur 71% von ihnen haben eine ausreichende eigene Rente (bei den Männern in Paargemeinschaften 90%). 21% aller alleinlebenden Frauen über 65 müssen mit einem Einkommen unter 900 Euro auskommen, knapp 15% sind armutsgefährdet.

Das bedeutet, dass sie oft nicht selbstbestimmt leben können, in Betreuungsverhältnissen entmündigt werden oder isoliert sind, weil sie z.B. kein Geld haben, um kulturelle Angebote wahrzunehmen. Es kann auch bedeuten, gegen den eigenen Willen in Alten- und Pflegeheimen untergebracht zu sein, wenn die Alternativen nicht finanzierbar sind. Ältere Menschen mit geringem Einkommen sind deshalb besonders stark benachteiligt. Der Anteil der Menschen, die mit wenig Einkommen im Alter auskommen muss, wird steigen.

 

Das trifft auch in besonderem Maße auf Menschen mit Migrationshintergrund zu, die knapp 9% der Älteren ausmachen (vor der Flüchtlingswelle). Sie sind häufiger arbeitslos, oft nicht für den deutschen Markt ausgebildet. Knapp ein Drittel der über 65-Jährigen unter ihnen ist deshalb von Armut bedroht. Je gebildeter und besser versorgt ein Mensch aber ist, desto länger lebt er, das kann einen Unterschied von bis zu neun Lebensjahren bedeuten.

 

Auch für ein erfülltes Arbeiten ist in unserer Gesellschaft lebenslanges Lernen Voraussetzung – egal ob Erwerbsarbeit oder Ehrenamt. Betriebliche Fort- und Weiterbildungen werden Älteren allerdings oft verweigert, 41% der Betriebe in Deutschland beschäftigen keine MitarbeiterInnen, die älter als 55 Jahre sind (5. Altenbericht 2005). Es darf keine Benachteiligung beim Zugang zur Erwerbstätigkeit geben, besonders nicht kurz vor der Rente. Ziel muss sein, die Rentengrenze vollbeschäftigt zu erreichen. In den USA darf schon heute bei Einstellungsgesprächen nicht mehr nach dem Alter gefragt werden. Die Inititative der Antidiskriminierungsstelle des Bundes – ADS, Bewerbungen zu anonymisieren, begrüßen wir deshalb.

Außerdem stimmen WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen längst überein, dass altersgemischte Teams besonders erfolgreich sind. Ältere können bei Bedarf Wissen und Erfahrungen, die sonst verloren gehen, an Jüngere weitergeben.

Wir setzen deshalb auf Vielfalt in jeder Beziehung!

 

Wir brauchen neue Arbeits-Strukturen, um den Arbeitsdruck nicht zu groß werden zu lassen – Druck ist eine große Belastung besonders für Ältere (IAB). Im Moment lernen wir in der Jugend, arbeiten jahrzehntelang und haben Freizeit im Alter. Gut für alle wäre eine Durchmischung der Phasen. Das würde auch junge Familien entlasten.

 

Wichtig wäre eine Flexibilisierung der Rentengrenze auf der Grundlage der festen Regelaltersgrenze. In skandinavischen Ländern gibt es heute schon dem demografischen Wandel angepasste Strukturen, von denen wir lernen können.

 

Banken sollten ihre Kreditvergabe transparent gestalten und Ältere nicht ausschließen. Besonders wichtig für alle, die selbständig weiterarbeiten wollen. Genauso unakzeptabel: der Ausschluss von Versicherungsleistungen. Generell sollte es keine Altersgrenze beim Zugang zu Waren (z.B. beim Bezahlen per Rechnung beim Online-Kauf) und Dienstleistungen geben.

 

Das Angebot von medizinischen Leistungen darf nicht vom Lebensalter abhängen. Aufgrund falscher Altersbilder werden Ältere nicht angemessen behandelt, bekommen z.B. keine (pflegevermeidende) Reha, bestimmte Operationen werden nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Viele Krankheiten werden als alterstypisch abgetan und nicht behandelt – wie zum Beispiel Depressionen, die auch im hohen Alter durchaus therapierbar sind. Notwendig ist eine stärkere Vernetzung der geriatrischen Reha mit der Pflegeversicherung. Der Grundsatz Prävention und Reha vor Pflege ist noch nicht verwirklicht (6. Altenbericht). Forschung und Personal müssen durch Schulungen zu einem positiven Altersbild kommen.

 

Barrierefreies Wohnen ist bei Architekten bisher selten Thema, damit werden viele Ältere aus dem öffentlichen Leben einfach ausgesperrt. Auch müssten ein bestimmter Anteil an Wohnungen, der neu gebaut oder saniert wird, altersgerecht gestaltet werden. Schließlich leben zwei Drittel der 90-Jährigen zu Hause. Nur 5% aller Senioren leben in barrierefreien Haushalten. Etwa 25% wären aber bereit umzuziehen und in Barrierefreiheit zu investieren. Hier werden zukünftig die Länder und Kommunen mehr gefordert sein, einen größeren Anteil von altersgemäßen und barrierearmen Wohnraum zu fördern. Dazu tragen Programme zur Förderung von sozialem Wohnraum, zu altersgerechtem und barrierefreiem Wohnen bei. Das KfW-Programm[1] „altersgerechtes Umbauen“ sollte verlängert und im Volumen vergrößert werden. Durch Wohnungstausch würden oft große Wohnungen frei werden, die die Älteren nicht mehr benötigen, die Jüngeren dafür umso dringender.

 

Für Ehrenamt, Schöffen, Gutachter, kommunale Wahlbeamte darf es keine Altersgrenzen geben. Genausowenig wie bei Kirchen, Vereinen, Verbänden. Man kann in regelmäßigen Abständen besprechen, ob und wie lange eine Weiterarbeit Sinn macht. Wer ausscheidet, sollte von den Aktiven regelmäßig kontaktiert werden.

Ältere müssen sich ein Ehrenamt leisten können, d.h. es dürfen für unbezahlte Arbeit keine Kosten entstehen (z.B. für öffentliche Verkehrsmittel).

 

Die Bereitschaft älterer Menschen, sich bürgerschaftlich zu engagieren (z.B. aktuell bei der Flüchtlingsunterstützung), ist ein deutliches Zeichen dafür, dass sie die Gesellschaft aktiv mitgestalten möchten. Viele wollen die gewonnenen Jahre selbstbestimmt, und mit sinnvollen Aufgaben verbringen.

 

Ein neuer Begriff von Arbeit wäre gut, der die verschiedenen Formen einbezieht: Erwerbsarbeit, Familienarbeit und Ehrenamt. Damit wären Familienarbeit und Ehrenamt aufgewertet.

 

Ältere Menschen dürfen nicht unsichtbar sein, sie müssen überall selbstverständlich auftauchen, in Magazinen, Filmen, in der Werbung; sie sollen sich in Kultur, Politik und Wirtschaft einbringen können und auch gehört werden.

 

Eine Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes durch den Begriff „Lebensalter“ wäre wünschenswert.

 

Unsere Lebensentwürfe passen nicht mehr zu unserer Lebenszeit. Es muss Programme geben, die eine positive Atmosphäre für Ältere schaffen in Organisationen, Behörden und Unternehmen. Mit Verboten und Gesetzen ist es allein nicht getan, Toleranz und neue Altersbilder lassen sich nicht einfach verordnen. Die Politik hinkt hinter dem demografischen Wandel her und die Kultur unserem Lebensgefühl. Das muss sich ändern!

[1] Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und die größte nationale Förderbank. Sie unterstützt mit ihren Globaldarlehn Programme der Bundesregierung bspw. in den Bereichen Bauen, Wohnen, Energiesparen, Finanzierung kommunaler Infrastruktur, Mittelstandsförderung etc.

Anhang: Was ist Altersdiskriminierung? (aus: Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im NRW-Landtag, der Altersdiskriminierung entgegenwirken – Partizipation fördern und soziale Benachteiligungen abbauen, 2009)

 

  1. Altersdiskriminierung bezeichnet eine soziale und ökonomische Benachteiligung von Einzelpersonen oder von Personengruppen aufgrund ihres Lebensalters. Den Betroffenen wird es erschwert, in angemessener Weise am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Nach den Gleichbehandlungs-Richtlinien der EU liegt eine direkte Altersdiskriminierung vor, wenn eine Person aufgrund ihres Alters in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt. Um eine indirekte Diskriminierung handelt es sich, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren bestimmte Personen aufgrund ihres Alters in besonderer Weise benachteiligen können.

 

„Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.“ (Charta der Grundrechte der Union, Artikel II-81, Abs.1)

 

  1. In Deutschland wurde im August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft gesetzt. Benachteiligungen aufgrund des Alters sind demnach im Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht mehr zulässig. Mit der Diskussion um die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in die deutsche Gesetzgebung hat das Thema „Altersdiskriminierung“ an Aufmerksamkeit gewonnen. Allerdings hat sich die Diskussion überwiegend auf Anwendungsbereiche im Erwerbsleben und Anwendungsbereiche des deutschen Antidiskriminierungsgesetzes reduziert.

 

Christa Möller, Hamburg, den 15.10.2015

Ute Schmitz, NRW, 2009

 

Quellen:

– Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (Hrsg), Potentialanalyse altersgerechte Wohnungsanpassung, 2014.

-Empfehlungen der Expertenkommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

-Gemeinsamer Appell an die Bundesregierung (Deutsches Veto gegen europaweiten Diskriminierungsschutz, 22.7.2015)

-Helmut Rau, Demografischer Wandel und Personalmanagement, zur tariflichen Senioritätsregelung

-Zu jung? Zu alt? Altersdiskriminierung als Herausforderung, Dokumentation des Fachkongresses am 18.September 2012, Umweltforum Auferstehungskirche Berlin

-Diskriminierung aufgrund des Alters, Expertise von Prof. Dr. Klaus Rothermund, Jena und Dr. Felipe Temming, LL.M. , Köln 2010 (?)

-Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen im NRW-Landtag, der Altersdiskriminierung entgegenwirken – Partizipation fördern und soziale Benachteiligungen abbauen, 2009

– IAB Kurzbericht 17/2015, Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, Wie ältere Beschäftigte Arbeitsanforderungen und Belohnungen empfinden, Silke Tophoven und Karolin Hiesinger

-Vorträge und Pressekonferenzen auf dem Deutschen Seniorentag von Prof. Ursula Lehr, HelpAge Deutschland u.a., Frankfurt 2015

– 6. Altenbericht der Bundesregierung 2010

Hanne Schweitzer, Büro gegen Altersdiskriminierung, http://www.altersdiskriminierung.de/ueberuns/index.php

-Kuratorium Deutsche Altershilfe, Altersgerecht wohnen – zuhause oder in neuen Wohnformen, Ursula Kremer-Preiß , http://www.nar.uni-heidelberg.de/md/nar/medien/pdfs/kremer_wohnen_nar2012.pdf

-Kriminalitäts- und Gewalterfahrungen im Leben älterer Menschen,

Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse einer Studie zu Gefährdungen älterer und pflegebedürftiger Menschen, Thomas Görgen, Sandra Herbst, Sandra Kotlenga, Barbara Nägele, Susann Rabold , Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2009

 

Weitergehende Fragen, über die wir sprechen sollten:

-Ist es sinnvoll, mehr Schutz in Betrieben für ältere Beschäftigte zu fordern? Viele Experten beklagen, dass dadurch die Hürde zu hoch wird, Ältere einzustellen, weil sie quasi unkündbar sind.

Was ist mit Führerschein, Autoversicherung, Mietwagen? Die BAGSO fordert dazu eine empirische Untersuchung.

-Wann nehmen wir den Altersdiskriminierungs-Antrag von 2013 an die UN auf? Menschenrechte für Ältere müssen gestärkt werden. Bisher ist Altersdiskriminierung nur überall ein bisschen dabei. 2012 gab es eine Umfrage in 36 Ländern: 43% der Alten haben sich über Gewalt beschwert, 53% über fehlende soziale Dienstleistungen, 63% über schlechte Gesundheit.

-Wollen auch wir das Recht auf gewaltfreie Pflege festschreiben (wie in Hessen)? Die Pflegenden werden älter, die Gepflegten auch. Beide haben oft Aggressionspotential, die Pflegenden sind überfordert (Untersuchung der Polizeischule, 2009: 53% der Pflegenden hatten Problemverhalten im letzten Jahr). Man braucht zugehende Beratung, um die Gepflegten besser schützen zu können. Im Moment werden viele Alte in Heimen abgeliefert und übermedikamentiert. Aufbau einer Charing Community, die sich gegenseitig unterstützt.

-Antigewalttraining gibt es bisher nur für Frauen und Kinder, nicht für Ältere.