Abschlussbericht der Grünen Rentenkommission

Abschlussbericht der Grünen Rentenkommission

I. Herausforderungen und Aufgaben

Alterssicherung braucht Veränderung. Seit jeher ist das System der Altersvorsorge ein Spiegelbild des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels. Schon das Konzept des herkömmlichen „Altersruhestands“ selbst verändert sich: Neben dem klassischen Rentenbezug werden in Zukunft die unterschiedlichsten Kombinationen aus Rentenbezug und Teilzeitarbeit, ehrenamtlichem Engagement, Sorgearbeit für Partner*innen sowie Angehörige stehen. Grüne Rentenpolitik muss eine Antwort auf die sich verändernden Lebenslagen, Berufsbiographien und Erwartungen der Versicherten sowie der Menschen im Altersruhestand geben. Gleichzeitig erleben wir einen tiefgreifenden Wandel der Arbeitswelt. Das sogenannte Normalarbeitsverhältnis ist zwar noch vorherrschend, doch neben die geschlossenen Erwerbsbiografien treten zunehmend solche, die erzwungene und manchmal auch freiwillige Brüche aufweisen. Überdies ist prekäre Beschäftigung inzwischen alles andere als ein Randphänomen. Neue Formen selbstständiger Tätigkeiten entstehen, die weder über die Rentenversicherung noch über andere Systeme abgesichert sind. Gleichzeitig wollen sich immer weniger Frauen auf die Versorgung durch ihre Ehemänner verlassen. Von Altersarmut sind besonders häufig sie betroffen. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Wie gestalte ich angesichts des sinkenden Rentenniveaus meinen Ruhestand, besonders wenn die zusätzliche Altersvorsorge hinter den Erwartungen zurückbleibt? Abstiegssorge und die Angst vor Altersarmut werden immer mehr zu einem ernsten realen Problem. Es war die Aufgabe der durch den Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen eingerichteten Rentenkommission, Antworten zu formulieren und so eine Grundlage für weitergehende Diskussionen in den verschiedenen Arbeitszusammenhängen und –Gruppen der Grünen Partei auf den unterschiedlichen Ebenen Bund, Ländern und Kommunen zu schaffen, auch mit Blick auf die Bundestagswahl 2017. Arbeitsgrundlage für die konkreten Fragestellungen ist der sozialpolitische Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) von 2012 in Hannover. Darin heißt es:“Die noch offenen Fragen wie die konkrete Ausgestaltung der BürgerInnenversicherung,  der Balance zwischen Rentenniveau und Beitragsstabilität, der Regelungen für einen flexiblen Übergang in die Rente, darunter auch die Frage der abschlagfreien Rente ab 45 Versicherungsjahren, der eigenständigen Alterssicherung, werden in der nächsten Wahlperiode in der Partei weiter entwickelt und konkretisiert.“Die Zeit zu handeln ist historisch günstig: Die demografische Situation ist noch stabil und bis zum Eintritt der so genannten „Baby-Boomer“ in die Rente verbleibt noch Reaktionszeit. Die positive konjunkturelle Entwicklung der letzten Jahre und die hohen Beschäftigtenzahlen haben in Verbindung mit den Rentenreformen der Jahrtausendwende für die niedrigsten Beitragssätze seit 25 Jahren gesorgt. Insofern bestehen sowohl finanziell als auch im Hinblick auf die politische Rahmensetzung perspektivische Steuerungsmöglichkeiten, um auf die mit dem gesunkenen Rentenniveau verbundenen Probleme, Sorgen und Ängste der Versicherten politisch zu reagieren. Wohin sich das System der Alterssicherung nach 2030 entwickelt, ist noch völlig offen. Spätestens in der kommenden Legislaturperiode stehen wegweisende Entscheidungen an. Diese müssen jetzt vorbereitet und in der kommenden Wahlperiode getroffen werden. Mit diesem Abschlussbericht legt die Grüne Rentenkommission ihre Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Alterssicherungsystems vor.

II. Plädoyer für eine starke gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist die mit Abstand stärkste Säule im so genannten Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung. Rund neun Zehntel der Gesamtausgaben in Höhe von über 280 Mrd. Euro pro Jahr gehen auf ihr Konto. Die betriebliche Altersversorgungsowie die private Altersvorsorge stellen nicht mehr als eine Ergänzung des Systems dar. Eine sichere Altersversorgung für alle Menschen benötigt daher auch zukünftig eine starke gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule. Die Legitimität der GRV wird aber nur dann gewahrt, wenn langjährig Versicherten keine Armut droht und wenn sich eigene Beiträge tatsächlich lohnen. Letzteres gilt für kleine, mittlere und hohe Einkommen gleichermaßen. Denn nur wem trotz langjähriger Beitragszahlung im Rentenalter keine Sozialhilfe droht oder wem die Möglichkeit eröffnet wird, den Lebensstandard jenseits der Armutsgrenze zu sichern, wird der gesetzlichen Sozialversicherung langfristig Vertrauen schenken. Wir setzen daher auf eine starke gesetzliche Rentenversicherung mit einem angemessenen Rentenniveau und einer Garantierente.

Angemessenes Rentenniveau

Wir müssen allerdings konstatieren, dass das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente in den letzten Jahren stark gesunken ist. Im Vergleich zu anderen OECD-Staaten liegt die Ersatzrate der verpflichtenden Vorsorgesysteme in Deutschland unterhalb des Durchschnitts. Dies gilt im Übrigen auch unter Einbezug der freiwilligen privaten Vorsorge. Problematisch ist insbesondere das weitere Absinken des Rentenniveaus. Dies hat zur Folge, dass schon Ende der 2020-Jahre 30 Entgeltpunkte nicht mehr ausreichen würden, um einen Sozialhilfebezug zu vermeiden. Für immer mehr Versicherte wird somit der Wechsel vom Arbeitsleben in den Ruhestand zu einem deutlichen Statusverlust führen. Um dieser Krise vorzubeugen, wollen wir Maßnahmen ergreifen, welche dazu beitragen, das Rentenniveau zu stabilisieren. Momentan erhält die so genannte Eckrentnerin1 bzw. der Eckrentner nach 45 Beitragsjahren aus einem durchschnittlichen Verdienst eine Rente, die rund 47% des durchschnittlichen Nettoentgelts entspricht. Auf diese Rente fallen noch Steuern an. Ohne weitere Maßnahmen kann diese Zielmarke bis zum Jahr 2030 auf bis zu 43% absinken.

1. Die „Standard-“ oder „Eckrente“ ist eine regelmäßig im Rentenrecht und daher auch im Kontext dieses Berichts genutzte Rechengröße. Der Begriff „Eckrentnerin“ bzw. „Eckrentner“ bezeichnet eine fiktive Person, die nach 45 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung unter der Annahme eines Durchschnittsentgelts eine Regelaltersrente bezieht und dabei dementsprechend 45 Entgeltpunkte erreicht. Der tatsächlichen Realität der Arbeitswelt entspricht das dabei zugrunde gelegte durchgängige Normalarbeitsverhältnis allerdings kaum. So kommen Frauen laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung in Westdeutschland im Durchschnitt auf nicht mehr als 21 Entgeltpunkte. Auch der männliche Eckrentner ist aufgrund von Brüchen im Erwerbsleben und atypischen Beschäftigungsverhältnissen in der Wirklichkeit immer seltener anzutreffen.

2. Unserer Vorstellung nach sollte die Rentenversicherung langfristig versprechen können, mit eigenen Beiträgen den „Lebensstandard“ jenseits der Armutsgrenze sichern zu können. Richtgröße muss sein, dass ebenso wie heute der Eckrentner bzw. die Eckrentnerin auchnüber das Jahr 2025 hinaus mindestens eine Rente erhält, die 50% oberhalb der Grundsicherung im Alter liegt. Damit wäre auch klar, dass 30 Entgeltpunkte stets eine Rente oberhalb der Grundsicherungsschwelle garantierten

Die Grüne Garantierente

Zusätzlich sollte die Rentenversicherung durch eine Garantierente gewährleisten, dass alle Menschen, die den größten Teil ihres Lebens gearbeitet, Kinder erzogen, andere Menschen gepflegt oder sonstige Anwartschaften in der Rentenversicherung erworben haben, im Alter eine Rente beziehen, die oberhalb der Grundsicherung liegt. Ungeachtet der Vorschläge für ein angemessenes Rentenniveau fordern wir daher Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut für langjährig Versicherte. Denn niedrige Löhne, Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern können dazu führen, dass Versicherte trotz langjähriger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf 30 Entgeltpunkte kommen und somit auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wären. Für diese Versicherten wollen wir eine steuerfinanzierte Garantierente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung schaffen, die eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus verspricht. Klar ist aber auch: Je stärker das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung, desto weniger Versicherte sind auf die Garantierente angewiesen.

Die Grüne Bürger*innenversicherung

Mittelfristig soll die Rentenversicherung zur Bürger*innenversicherung weiterentwickelt werden, in die alle Bürgerinnen und Bürger, das heißt auch Beamt*innen, Selbständige und Abgeordnete, auf alle Einkommensarten unabhängig vom Erwerbsstatus einzahlen. Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass der Erwerbsstatus über die Absicherung im Alter entscheidet und so viele Selbständige nicht für das Alter abgesichert sind. Das ist für uns sowohl eine Frage der Gerechtigkeit wie der ökonomischen Nachhaltigkeit. Gleichzeitig werden dadurch Versicherungslücken geschlossen und eigene Ansprüche aufgebaut, die präventiv vor Altersarmut schützen. In einem ersten Schritt wollen wir alle nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen in die Rentenversicherung einbeziehen.

Finanzierung der Rentenversicherung stärken

Neben der Frage des Sicherungsziels steht die gesetzliche Rentenversicherung vor weiteren Herausforderungen. So hat die steigende Lebenserwartung eine längere durchschnittliche Rentenbezugsdauer zur Folge. Die geburtenstarken Jahrgänge kommen in den nächsten Jahren ins Rentenalter. Ein zunehmend fragmentierter Arbeitsmarkt könnte mittelfristig Beitragseinnahmen mindern. Will man nicht wie in der Vergangenheit über Leistungskürzungen sprechen, muss daher die Einnahmesituation der Rentenkasse nachhaltig verbessert werden. Hierfür sind mehrere Maßnahmen notwendig, die auch aus gesellschaftspolitischen Gründen unsere Unterstützung finden. So muss sich der Bund stärker als bisher an den so genannten versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse beteiligen. Es kann nicht sein, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Mütterrente einseitig zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung gehen. Noch immer wird zu wenig unternommen, um Beschäftigte bei der Verlängerung ihrer Lebensarbeitszeit zu unterstützen. Einer Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Maßnahmen für ein höheres Lohnniveau von Frauen und in sogenannten Frauenberufen stehen zwar langfristig höhere Rentenausgaben gegenüber. Die Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen birgt aber dennoch erhebliches Potential zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung und hilft die demographiebedingten Herausforderungen besser zu bewältigen. Durchgängige Erwerbsbiografien und sichere, gesunde und fair entlohnte Beschäftigungsverhältnisse erhöhen die Renten der Beschäftigten und stärken gleichermaßen das Rentensystem. Auch die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung hin zu einer Bürger*innenversicherung und die Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten sowie Geflüchteten können die Finanzen der Sozialversicherungen erheblich entlasten. Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Älterer könnte ebenso einen solchen Beitrag leisten. Angesichts der guten ökonomischen Lage, der günstigen Beschäftigungssituation und nicht zuletzt aufgrund der historisch niedrigen Rentenbeitragssätze stehen als Ultima Ratio Spielräume für einen moderaten Beitragssatzanstieg zur Verfügung – ohne dabei die Lohnkosten in die Höhe treiben zu lassen. Dies muss aber im Zusammenhang mit allen Sozialversicherungssystemen und den wirtschaftspolitischen Gegebenheiten beurteilt werden.

Riester-Rente in bisheriger Form gescheitert

Die Aufgabe der Lebensstandardsicherung kommt seit dem rentenpolitischen Paradigmenwechsel von 2001 nicht mehr der gesetzlichen Rentenversicherung allein zu, sondern gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und Riester-Rente gemeinsam – im sogenannten Drei-Säulen-Modell. Mit der Teilprivatisierung der Alterssicherung sollte sowohl ein lebensstandardsicherndes Gesamtversorgungsniveau gewährleistet als auch eine Stabilisierung der Beitragssätze in der GRV ermöglicht werden. Nach bald eineinhalb Jahrzehnten bleibt jedoch zu konstatieren, dass sich die damaligen Prämissen insgesamt als zu optimistisch erwiesen haben und die reale Entwicklung den Erwartungen nicht gerecht werden konnte. Zwar wurde die Stabilisierung der Rentenbeitragssätze weitgehend erreicht. Trotz des Rentenpaketes der Bundesregierung werden die Beitragssätze die Prognosen der Rürup- Kommission bis 2030 deutlich unterschreiten. Dem zentralen Sicherungsziel, ein lebensstandardsicherndes Gesamtversorgungsniveau, wird das Drei-Säulen-Modell heute allerdings eindeutig nicht gerecht. Insbesondere die Riester-Rente enttäuscht. Zu selten wird sie in Anspruch genommen, zu gering sind die Renditen, zu hoch die Kosten. Das durch die sogenannte Riester-Treppe und den Nachhaltigkeitsfaktor abgesenkte und noch weiter absinkende Rentenniveau kann so, gerade durch Geringverdienende, in der Regel nicht ausgeglichen werden. Die geförderte private Altersvorsorge ist in ihrer bisherigen Ausgestaltung somit gescheitert. Vor diesem Hintergrund bedarf es, auch mit Blick auf die Grüne Mitverantwortung, einer ehrlichen Problemanalyse und entschiedener Maßnahmen, um das Alterssicherungssystem wieder auf eine stabile Grundlage zu stellen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird dabei auch künftig die mit Abstand bedeutendste Säule der Alterssicherung bleiben. In ihrer ergänzenden Funktion ist die betriebliche Altersversorgun grundsätzlich zu begrüßen. Da sie allerdings viele Beschäftigtengruppen nicht erreicht, kann sie das Absinken des Rentenniveaus nur begrenzt ausgleichen. Gerade die beitragsfreie Entgeltumwandlung führt zu verteilungspolitischen Schieflagen, da sie die gesetzliche Rente schwächt. Sie ist daher abzuschaffen. Die private Altersvorsorge kann eine grundsätzlich sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rente zur Lebensstandardsicherung im Alter sein. Sie weist heutzutage aber erhebliche Schwächen auf. Wir wollen die Riester-Rente daher grundlegend reformieren und ein einfaches, kostengünstiges und sicheres Basisprodukt einführen, das als öffentlich verwaltetes Produkt neben die bereits bestehenden Vorsorgeangebote treten soll. Die öffentliche Förderung der privaten Altersvorsorge hat in der Vergangenheit Fehlallokationen zulasten der Geringverdiener*innen nach sich gezogen. Strittig ist innerhalb der Kommission, ob vor diesem Hintergrund die öffentliche Förderung der privaten Altersvorsorge noch sinnvoll ist. Ein Teil der Kommissionsmitglieder ist der Auffassung, dass die öffentliche Förderung auf bereits abgeschlossene Riester-Verträge zu beschränken ist. Die frei werdenden Steuermittel seien dann zugunsten der Finanzierung der weiterentwickelten Garantierente einzusetzen. Ein anderer Teil der Kommission spricht sich hingegen für eine Umstellung der Zulagenförderung zugunsten von Geringverdienenden aus. Dazu sei die Grundzulage zu erhöhen, ein Zuschlag für Menschen im unteren Einkommensbereich einzuführen und im Gegenzug die steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug zu streichen.

Säulenübergreifende Renteninformation

Insbesondere für jüngere Bürgerinnen und Bürger ist die persönliche Altersvorsorge oft ein abstraktes Zukunftsthema. Und selbst für jene, die bald ins Rentenalter kommen, ist nur schwer nachzuvollziehen, wie hoch die Renten aus erster, zweiter und dritter Säule insgesamt ausfallen werden. Wir wollen daher mit einer einfachen und digitalen säulenübergreifenden Renteninformation mehr Transparenz und Sensibilität im Umgang mit der persönlichen Altersvorsorge schaffen.

Zusammengefasst – Wir wollen:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Alterssicherung stärken.
  • Dass die Eckrentnerin bzw. der Eckrentner auch über das Jahr 2025 hinausmindestens eine Rente erhält, die 50% oberhalb der Grundsicherung im Alter liegt.
  • Die Grüne Garantierente einführen.
  • Die Rentenversicherung zur Bürger*innenversicherung weiterentwickeln.
  • Eine ausreichende Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung über mehrereWege sicherstellen.
  • Die private Altersvorsorge insbesondere über die Einführung eines kostengünstigenund einfachen Basisprodukts neu aufstellen.
  • Eine säulenübergreifende Renteninformation einführen.

 

Jede Bürgerin und jeder Bürger soll nach dem Vorbild Schwedens jährlich eine Renteninformation erhalten und auch online einsehen können, wie hoch die zu erwartenden Renten aus allen Säulen ausfallen werden.

III. Eigenständige Alterssicherung für Frauen

Die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern ist gewaltig. Bei den heutigen Rentnerinnen und Rentnern liegt sie bei rund 60 Prozent. Hierbei gibt es je nach Alterssicherungssäule große Unterschiede. So haben Männer der heutigen Rentner*innengeneration eine um 57 Prozent höhere gesetzliche Rente als Frauen. Bei den privaten Lebensversicherungen sind es 70 Prozent und bei der betrieblichen Altersversorgung sogar 79 Prozent. Die geschlechtsspezifische Rentenlücke ist in den vergangenen Jahrzehnten zwar kleiner geworden. Würde es in diesem Tempo weitergehen, dürfte es jedoch noch einmal siebzig Jahre dauern, bis die Lücke geschlossen ist. So viel Zeit haben wir nicht.

Die Verringerung bzw. Schließung der Rentenlücke ist aber nicht nur Selbstzweck. Zwar ist die Versorgungssituation der heutigen Rentnerinnen im Haushaltskontext vergleichsweise gut, doch ist Altersarmut schon heute vor allem ein Problem für Frauen. Immer weniger Frauen können bzw. wollen sich zudem auf die Versorgung durch ihre Ehemänner verlassen. Folglich wird es für Frauen künftig immer wichtiger, eine eigenständige und armutsfeste Alterssicherung aufzubauen. Dies gilt ganz besonders vor dem Hintergrund, dass die Bedeutung der Ehe zugunsten vielfältiger Formen des Zusammenlebens abnimmt. Hierbei lohnt ein genauer Blick auf die Gründe für die unterschiedlich hohen Renten zwischen Männern und Frauen. Grundsätzlich spiegeln die Renten die Einkommensposition des Erwerbslebens wider. Wer viel und lange verdient, erhält eine höhere Rente. Hier erweist es sich als fatal, dass familienbedingte Erwerbsunterbrechungen vor allem Frauensache waren (und überwiegend heute noch sind). Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den neuen und den alten Bundesländern. Während es in den alten Bundesländern mehrheitlich üblich war, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes mehrere Jahre zu Hause blieben, entschieden sich die allermeisten Frauen in den neuen Bundesländern für eine Vollzeitbeschäftigung bzw. einen frühen Wiedereinstieg ins Berufsleben. So blieben Frauen im Westen durchschnittlich über neun Jahre zu Hause, im Osten hingegen knapp drei. Das hat entsprechende Konsequenzen für ihre Renten. Während die Lücke bei den gesetzlichen Renten in den neuen Bundesländern bei „nur“ 35 Prozent liegt, haben die Frauen in den alten Ländern eine um 61 Prozent geringere Rente als Männer. Deutschlandweit nimmt die gesetzliche Rente für Frauen einen größeren Stellenwert als für Männer ein, da Frauen nicht in gleicher Weise privat bzw. betrieblich vorsorgen konnten. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht zwar eine Vielzahl an familienpolitischen Leistungen vor, um Erwerbsunterbrechungen bzw. die Verringerung von Arbeitszeit auf Grund von Fürsorgearbeit anzuerkennen und teilweise auszugleichen. Exemplarisch sind hier die Kindererziehungszeiten (sogenannte Mütterrente), Kinderberücksichtigungszeiten, die Rente nach Mindestentgeltpunkten für Zeiten vor 1992 oder die Pflegezeiten zu nennen. Diese Leistungen sind wichtig für die Alterssicherung von Frauen und sorgen zumindest in den neuen Bundesländern für eine echte Kompensation gegenüber kinderlosen Frauen. Doch auch diese in der Summe hohen Leistungen (allein ein Entgeltpunkt bei der sog. Mütterrente kostet 6,7 Mrd. Euro im Jahr) vermögen es nicht annähernd, die geringere Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt auszugleichen.

Warum sich das Phänomen der geschlechtsspezifischen Rentenlücke so beharrlich hält, zeig ein Blick auf die heute Erwerbstätigen. Zwar hat der Anteil der Frauen an den Beschäftigten über die Jahre stetig zugenommen, das Arbeitsvolumen ist aber fast gleich geblieben. Obwohl sich immer mehr Männer an der Fürsorgearbeit beteiligen, sind die traditionellen Erwerbs- und Arbeitszeitmuster auch heute noch weit verbreitet. Dies zeigt sich vor allem in Familienphasen, in denen Paare sich regelmäßig für das „Zuverdienermodell“ mit vollzeitbeschäftigtem Mann und teilzeitbeschäftigter Frau entscheiden.

Erwerbsbeteiligung von Frauen erleichtern und verbessern

Um nachhaltig zu wirken, muss eine Strategie gegen die Rentenlücke daher zuallererst die Benachteiligungen am Arbeitsmarkt beseitigen sowie die bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit ermöglichen. Dies betrifft den Ausbau von Kinderbetreuungs- und Bildungsinfrastruktur, die Einführung einer echten Pflegezeit, eine andere Arbeitskultur in den Unternehmen, das Recht auf Teilzeit sowie das Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang, eine Reform der Minijobs, gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit sowie die Abschaffung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Negativanreize und die Einführung eines obligatorischen Rentensplittings. Nur so werden die Voraussetzungen geschaffen, um dem mehrheitlichen Wunsch von Familien nach einer stärkeren partnerschaftlichen Aufteilung der Fürsorgeaufgaben nachzukommen. Im besonderen Fokus müssen darüber hinaus Alleinerziehende stehen. Sie sind noch viel zu häufig von Arbeitslosigkeit betroffen und haben entsprechend weniger Chancen, Rentenanwartschaften aufzubauen. Als besonders problematisch erweist sich, dass für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II keine Rentenbeiträge mehr gezahlt werden.

Gleichberechtigung über das Rentenrecht fördern

Doch auch das Rentenrecht kann im Sinne der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen weiterentwickelt werden. Da Frauen überdurchschnittlich häufig ausschließlich auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen sind, kommt eine Stabilisierung des Rentenniveaus gerade ihnen zugute. Hiervon profitieren nicht nur künftige, sondern ebenso die jetzigen Rentnerinnen. Auch von der Grünen Garantierente zur Verhinderung von Altersarmut profitieren vor allem Frauen. Zudem wollen wir künftig sicherstellen, dass Paare ihre Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung teilen, unabhängig davon, wie die Erwerbs- und Fürsorgearbeit untereinander aufgeteilt wird. Das ist für uns Ausdruck einer ehelichen bzw. lebenspartnerschaftlichen Einstandsgemeinschaft und sorgt dafür, dass insbesondere Frauen bei der Höhe ihrer Renten nicht benachteiligt werden. Eine Hinterbliebenenversorgung wäre auch bei einem solch obligatorischen Splitting der Einzahlungen in die Rentenversicherung gewährleistet, sodass es zu keinen Verschlechterungen gegenüber dem Status quo kommt. Auch eine bessere Berücksichtigung von Pflegezeiten bei der Rente kommt vor allem Frauen zugute, da sie einen Großteil dieser Arbeit verrichten. Ein solcher Schritt wäre aber auch ein Signal an Männer, dass sich die Reduzierung der Erwerbsarbeit nicht negativ auf ihre Rente auswirken muss. Nach unserer Vorstellung sollten in Zukunft zudem beide Elternteile gleichzeitig von der Höherbewertung ihrer Einkommen profitieren, wenn sie ihre Arbeitszeit auf Grund der Kindererziehung reduzieren. Bisher kann das immer nur eine Person, im Regelfall die Mutter. Unser Vorschlag wäre ein Signal der Anerkennung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Fürsorgearbeit. Auch wenn die Rentenlücke bei den heutigen Rentnerinnen und Rentnern nicht zwangsläufig mit einer prekären Einkommenssituation gleichzusetzen ist, bleibt die unterschiedliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor und nach 1992 geborene Kinder ein ungelöstes Gerechtigkeitsproblem.

Zusammengefasst – Wir wollen:

  • Den Gender Pension Gap – die geschlechtsspezifische Rentenlücke – minimieren.
  • Benachteiligungen am Arbeitsmarkt auflösen und eine bessere Vereinbarkeit vonFamilie und Beruf ermöglichen.
  • Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern über das Rentenrecht fördern,etwa über ein obligatorisches Rentensplitting, eine bessere Berücksichtigung von Pflegezeiten und eine Neuregelung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die beiden Elternteilen zugutekommt.

Vor dem Hintergrund der vergleichsweise guten Versorgungssituation der heutigen Rentnerinnen konzentrieren wir uns aber auf andere Maßnahmen zum Aufbau eigenständiger Alterssicherungsansprüche sowie zur Vermeidung von Altersarmut.

IV. Flexible Rentenübergänge: Selbstbestimmung ermöglichen

Grundsätzlich sollte jede Person selbst entscheiden können, wann und wie sie in den  Ruhestand wechselt. Zwar halten wir am stufenweisen Anstieg der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre fest. Allerdings soll diese nach unserer Vorstellung keine starre Grenze mehr sein.

Denn die Bedürfnisse der Beschäftigten unterscheiden sich: Manche Menschen wollen mit 60 ihre Arbeitszeit reduzieren, andere bevorzugen den stufenlosen Wechsel in die Altersrente und wieder andere wollen auch über die Regelaltersgrenze hinaus noch voll im Erwerbsleben stehen. Grüne Politik hat zum Ziel, diesen Wünschen gerecht zu werden,  indem wir bestehende Hindernisse auf dem Weg zu mehr Flexibilität beseitigen. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Geringverdienern kann diese Wahlfreiheit versagt sein.

Für eine echte Altersteilzeit

Der mit Abstand größte Teil der Beschäftigten wünscht sich eine klare Grenze zwischen Erwerbsleben und Ruhestand. Dies zeigt sich etwa beim großen Erfolg des sogenannten Blockmodells, wonach Beschäftigte in der ersten Hälfte der Altersteilzeit in Vollzeit arbeiten, um dann in der zweiten Hälfte freigestellt zu werden. Eine echte Altersteilzeit wird nur von einer kleinen Minderheit der Beschäftigten in Anspruch genommen. Auch die geringe Inanspruchnahme der Teilrente ist ein Indiz für den Wunsch vieler Beschäftigter nach einem klar definierten Ende der Erwerbsarbeit. Gleichwohl hat das Bedürfnis von Beschäftigten, im Alter ihre Arbeitszeit zu reduzieren, in den letzten Jahren zugenommen. So gibt es immer mehr Personen, die sich eine echte Altersteilzeit wünschen. Unseres Erachtens gibt es aber zwei wesentliche Hindernisse, die es den Beschäftigten erschweren, sich für den gleitenden Übergang zu entscheiden. Viele Beschäftigte wünschen sich zum einen eine Altersteilzeit schon deutlich vor dem 63. Lebensjahr. Nach heutigem Recht ist ein durch die verringerte Arbeitszeit erforderlicher Lohnausgleich durch eine Teilrente aber erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Wir halten es daher für gerechtfertigt, die Möglichkeit zum Bezug einer Alters(teil-)Rente mit entsprechenden Abschlägen bereits ab dem 60. Lebensjahr zu eröffnen. Uns ist allerdings bewusst, dass diese Variante mit Abschlagshöhen von bis zu 25 Prozent nur für solche Personen interessant ist, die es sich leisten können. Umso wichtiger erscheint es uns zum anderen die intransparenten Hinzuverdienstregelungen bei der Teilrente durch eine einfache Regelung zu ersetzen. Vorstellbar sind dabei mehrere Lösungsansätze: So ließe sich, erstens, der Zuverdienst nur dann anrechnen, wenn die Summe aus Zuverdienst und Teilrente das vorherige Einkommen überschreitet. Zweitens ist eine Regelung denkbar, nach der künftig unbegrenzt hinzuverdient werden darf. Schließlich könnte sich der Zuverdienst nicht mehr nach dem individuellen Einkommen richten, sondern nach der Höchststundenzahl.

Arbeiten nach dem Ruhestand muss sich lohnen

Für all die Personen, die sich wünschen, auch über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten, gibt es schon heute die Möglichkeit, in Absprache mit dem oder der Arbeitgeberin den Arbeitsvertrag zu verlängern. Dies kann sogar mehrfach geschehen. Jeder weitere Monat  bringt zudem einen Zuschlag auf die Altersrente in Höhe von 0,5 Prozent. Wir sind der Auffassung, dass diese Möglichkeit der Weiterbeschäftigung für Beschäftigte so attraktiv ist, dass es keiner weiteren Anreize bedarf. Anders sieht es für die Fälle aus, in denen Rentner*innen nach Eintritt in den Ruhestand doch noch einmal am Erwerbsleben teilnehmen möchten. Dann nämlich zahlen Arbeitgeber zwar Rentenbeiträge für ihre beschäftigten Rentner*innen. Diese Beiträge erhöhen aber nicht die Rentenzahlungen. Das ist nicht nachvollziehbar und muss geändert werden. Künftig müssen den Beiträgen an die Rentenkasse auch Leistungen gegenüber stehen und Rentner*innen sollen selbst entscheiden, ob sie neben den Arbeitgeberbeiträgen ihrerseits freiwillige Beiträge entrichten. Einen kompletten Verzicht auf die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung indes lehnen wir ab. Dies würde zu Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen auf dem Arbeitsmarkt führen. Dies gilt auch für Vorschläge, neue Befristungsmöglichkeiten für Rentner*innen zu schaffen. Hierfür besteht auch faktisch kein Anlass. Denn schon heute können Rentner*innen bei projektbedingtem personellem Mehrbedarf befristet eingestellt werden.

Gesundheit in den Mittelpunkt

Der Entscheidungsfreiheit, wann und wie jemand in den Ruhestand wechselt, können auch gesundheitliche Gründe entgegenstehen. Denn wer etwa auf Grund einer psychischen Belastung oder einer körperlichen Einschränkung gezwungen ist, seinen Job aufzugeben, hat die Art des Rentenübergangs nur noch bedingt selbst in der Hand. In der Folge drohen möglicherweise Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit bzw. der mit Abschlägen behaftete vorzeitige Rentenbezug. Um solche Situationen im Vorhinein zu verhindern, bedarf es umfassender Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes, der betrieblichen Gesundheitsförderung, der Rehabilitation sowie breit angelegter Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen für ältere Beschäftigte. Wer trotz alledem gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, voll oder auch nur teilweise zu arbeiten, hat zwar Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese schützt auf Grund ihrer geringen Höhe jedoch in vielen Fällen nicht vor Einkommensarmut. Schuld daran sind vor allem die Abschläge, von denen fast alle neuen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner betroffen sind. Nach unserer Auffassung sind die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten systemwidrig, sollen Abschläge doch einen freiwilligen vorzeitigen Renteneintritt unattraktiv machen. Eben solch eine freiwillige Entscheidung für eine volle Erwerbsminderungsrente gibt es aber nicht. Daher wollen wir die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente abschaffen, sofern rein gesundheitliche Gründe für deren Inanspruchnahme vorliegen.

Unterstützung für besonders belastete Beschäftigte

Darüber hinaus gibt es eine Gruppe von Beschäftigten, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat und ihren Beruf nicht mehr in der althergebrachten Form ausüben kann. Für diese besonders belasteten Beschäftigten benötigen wir eine gesonderte Unterstützung, weil auch sie sich ihren Gesundheitszustand nicht selber ausgesucht haben. Hier wäre ein Ausgleich von Abschlägen denkbar, wenn neben einer Teilzeittätigkeit eine Teilrente in Anspruch genommen würde. Die Finanzierung könnte steuerlich, durch das Versichertenkollektiv oder einer Kombination dieser beiden erfolgen. Die Idee eines branchenbezogenes Modells für besonders belastete Beschäftigte erscheint auf Grund von Abgrenzungsproblemen wenig praktikabel.

Lösungen für Menschen mit Behinderungen und Langzeitarbeitslose

Zwei Gruppen von Beschäftigten wird in besonderem Maße die Entscheidung für einen selbstbestimmten Rentenübergang erschwert: Menschen mit Behinderungen und Langzeitarbeitslosen. Während bei ersteren trotz schlechter Beschäftigungssituation die Regelaltersgrenze von 63 auf 65 angehoben wurde, können letztere unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen ihren Willen in die Rente gezwungen werden. Beide Regelungen widersprechen unserem Verständnis von flexiblen Rentenübergängen. Daher wollen wir die Anhebung der Regelaltersgrenze für schwerbehinderte Menschen rückgängig machen sowie den Zwang zur Verrentung von Langzeitarbeitslosen abschaffen.

Rückkauf von Abschlägen erleichtern

Wann und wie jemand aus dem Arbeitsleben scheidet, ist auch eine Frage des Geldes. Gerade Geringverdiener*innen ohne weiteres Einkommen oder Vermögen werden sich dreimal überlegen, ob sie ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere für Frauen, da sie in der Regel über geringere Rentenansprüche als Männer  verfügen. Zwar besteht schon heute die Möglichkeit, derartige Rentenminderungen durch  die Zahlung von Beiträgen auszugleichen. Dies ist allerdings erst unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 55. Lebensjahr möglich und wird in der Praxis bisher kaum genutzt. Um mögliche Abschläge im Alter schon früh auszugleichen, wäre eine Erleichterung des Rückkaufs durch zusätzliche freiwillige Beiträge wünschenswert.

Zusammengefasst – Wir wollen:

  • Selbstbestimmung vor und nach dem Renteneintrittsalter.
  • Eine echte Altersteilzeit durch eine attraktivere Teilrente und einfachereHinzuverdienstregeln ermöglichen.
  • Lösungen für Menschen mit Behinderungen und Langzeitarbeitslose.
  • Sicherstellen, dass den Beitragszahlungen von arbeitenden Rentnerinnen undRentnern auch Rentenleistungen gegenüberstehen.
  • Die Gesundheitsförderung stärken und Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente,die allein aus gesundheitlichen Gründen erfolgen, abschaffen.
  • Besonders belasteten Beschäftigten die Inanspruchnahme einer Teilrente erleichtern,indem die dabei anfallenden Abschläge ausgeglichen werden.
  • Die Möglichkeit des Rückkaufs von Abschlägen erleichtern.

V. Neue Wege in der Alterssicherung

Das Alterssicherungssystem in Deutschland steht vor vielfältigen Herausforderungen. Ein sinkendes Rentenniveau, Lücken im Erwerbsverlauf sowie niedrige Einkommen führen absehbar zu einer erhöhten Armutsgefährdung im Alter. Zwar ist der Anteil von Frauen und Männern im Bezug von Grundsicherung im Alter im Vergleich zu anderen Gruppen noch  gering. Die Entwicklung des Grundsicherungsbezugs in den letzten zehn Jahren zeigt jedoch, dass ein rasanter Anstieg zu verzeichnen und absehbar zu erwarten ist. Denn bereits beim  heutigen Rentenniveau muss man über 45 Jahre ohne Unterbrechung monatlich 1800 Euro  brutto oder knapp 11,50 Euro pro Stunde verdienen, um im Alter nicht auf Sozialhilfe  angewiesen zu sein. Sinkt das Rentenniveau weiter, würden schon Ende der 2020-Jahre 30 Entgeltpunkte nicht mehr ausreichen, um einen Sozialhilfebezug zu vermeiden. Betroffen von möglicher Altersarmut sind vor allem solche Personengruppen, die heute nicht bzw. nur unzureichend für das Alter abgesichert sind, wie viele Selbständige, Langzeitarbeitslose oder sogenannte Minijobber. Menschen mit kleinen Jobs und Einkommen sind besonders gefährdet, weil sie während des Erwerbslebens nicht genügend Rentenpunkte sammeln  können. Der Vergleich mit den anderen europäischen Ländern zeigt, dass die Lohnersatzrate  insbesondere im unteren Einkommensbereich niedrig ausfällt. Hinzu kommt, dass Personen mit kleinen Einkommen durchschnittlich eine kürzere Rentenbezugsdauer aufweisen als  Personen mit hohen Einkommen. Problematisch ist ferner, dass trotz einer reformierten  Grundsicherung noch immer zu viele Personen die ihnen zustehende Unterstützung nicht in Anspruch nehmen. Das Problem der sogenannten verdeckten Armut bleibt insofern akut. Nicht zuletzt steht das Alterssicherungssystem auch vor demographischen und finanziellen Herausforderungen. Denn wenn aus geburtenstarken Jahrgängen künftig  Rentenempfängerinnen und -empfänger werden und gleichzeitig die Zahl der  Beitragszahlerinnen und -zahler sinkt, gerät das Umlagesystem unter Druck. Gleiches gilt für die kapitalgedeckten Systeme aus betrieblicher und privater Altersvorsorge. In Zeiten von  lang anhaltenden Niedrigzinsen stößt auch diese vermeintlich alternativlose Ergänzung zur gesetzlichen Rente an ihre Grenzen.

Ein „Weiter so“ ist keine Option – unsere gemeinsame Leitidee

Wir sind uns einig darin, dass wir die vielfältigen Herausforderungen in der Alterssicherung  nur mit einer gemeinsamen Leitidee bewältigen können. Hierbei sprechen wir uns klar gegen  ein „Weiter so“ der bisherigen Alterssicherungspolitik aus und fordern ein Ehrlichmachen über die langfristigen Entwicklungsperspektiven auch über das Jahr 2030 hinaus. Was wir benötigen, ist der Mut, sich neben tagespolitischen Ereignissen auch neuen Wegen in der Alterssicherung zu öffnen. Dies gilt etwa für unsere Vorstellung, wonach mittelfristig alle Bürgerinnen und Bürger in einem gemeinsamen Alterssicherungssystem versichert sein  sollen. Dabei müssen wirklich alle, also auch Beamtinnen und Beamte, Selbständige und  Abgeordnete auf alle Einkommensarten unabhängig vom Erwerbsstatus in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. In einem ersten Schritt sehen wir den Einbezug für die nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen vor, ohne sie dabei finanziell zu überfordern. Nach unseren Vorstellungen muss gewährt sein, dass die gesetzliche Rente auch in Zukunft  Armut im Alter verhindert und die Aufrechterhaltung des Lebensstandards jenseits der Armutsgrenze ermöglicht. Diese beiden Leistungsfunktionen sind zentral für die Akzeptanz und das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung und dürfen daher nicht in Frage  gestellt werden. Denn nur, wenn diese Funktionen gleichermaßen garantiert sind, lohnen  sich eigene Rentenbeiträge, weil keine Verrechnung mit Grundsicherungsleistungen droht.  Dabei benötigen wir auch künftig ein funktionierendes System der ergänzenden Vorsorge,  um den individuellen Bedürfnissen nach umfassender Altersvorsorge gerecht zu werden. Wir  sind der Überzeugung, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen auch im  Rentenrecht nachvollzogen werden muss. Geringere Erwerbsbeteiligung auf Grund von  Kindererziehung oder Pflege soll deshalb innerhalb einer Ehe oder Lebenspartnerschaft stärker als heute kompensiert werden. Auch beim Übergang in die Rente sehen wir  Handlungsbedarf. Künftig sollten die Versicherten in die Lage versetzt werden, selbst zu entscheiden, wie und wann sie in den Ruhestand gehen. Wir wollen die Leistungsfunktionen der Armutsvermeidung und Lebensstandsicherung in der  Rentenversicherung gleichermaßen stärken. Menschen, die den größten Teil ihres Lebens gearbeitet, Kinder erzogen, andere Menschen gepflegt oder sonstige Anwartschaften in der  Rentenversicherung erworben haben, sollen daher im Alter eine Rente beziehen, die  oberhalb der Grundsicherung liegt – ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Anrechnung weiterer Ersparnisse. Wir halten hierzu an dem Konzept einer dynamischen Altersrente fest  und konzentrieren uns auf eine starke I. Säule der Alterssicherung mit stabilisiertem  Rentenniveau sowie auf eine möglichst breite Inanspruchnahme zusätzlicher Vorsorge über die II. und III. Säule.

Weiterentwicklung der Grünen Garantierente

Grundsätzlich sollen sich die Beiträge zur Rente lohnen. Dies geht nur, wenn sie zu einer  Rente oberhalb der Grundsicherung führen. Für langjährig Versicherte sehen wir daher die Einführung einer steuerfinanzierten Garantierente vor, die geringe Anwartschaften auf ein  Mindestniveau aufwertet und so die Solidarität innerhalb der gesetzlichen  Rentenversicherung stärkt.  Die Garantierente ist eine Rente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll  ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden, das heißt betriebliche und private  Altersvorsorge werden auf die Garantierente nicht angerechnet. So erreichen wir, dass sich betriebliche und private Altersvorsorge auch für Menschen mit niedrigen Einkommen stärker lohnen würde als nach bisheriger Beschlusslage von Bündnis 90/Die Grünen, die einen Freibetrag von lediglich 20 Prozent vorsieht. Strittig ist innerhalb der Rentenkommission, ob die erworbenen Entgeltpunkte (z.B. durch  Erwerbsarbeit oder Kindererziehung) im Rahmen der Garantierente ab einer zu  definierenden Schwelle anteilig zu einer höheren Rente führen sollen. Damit könnte ein  Rentenanspruch erreicht werden, der etwas über das Mindestniveau von 30 Entgeltpunkte hinausgeht.

Ein Teil der Kommission ist der Auffassung, dass, wie bei allen anderen Rentner*innen auch,  höhere Beiträge in die Rentenversicherung zu einer höheren Rente führen sollen. Damit solle erreicht werden, dass sich zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge lohnen und mögliche Fehlanreize gegen die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung  vermieden werden.

Ein anderer Teil der Kommission spricht sich dafür aus, bei der Fortentwicklung der Garantierente nicht über die Anrechnungsfreiheit privater und betrieblicher Altersvorsorge hinauszugehen. Auf diesem Weg solle die Garantierente einerseits erweitert und andererseits in ihrer bisherigen Logik als zielgenauer Schutz vor Altersarmut und dem Bezug von Grundsicherung erhalten bleiben. Da Beiträge zur Garantierente ohnehin zu anteilig  höheren Ansprüchen führen würden als bei allen anderen Rentnerinnen und Rentnern, sollte das Äquivalenzprinzip nicht über die Aufstockung auf 30 Entgeltpunkte hinaus ausgeweitet werden.

 

  •  Eine Stärkung von vorgelagerten Systemen (Rente, Wohngeld) soll ebenso wie Bemühungen
  •  um stete Erwerbsbiographien sowie eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie eine
  •   Schließung der Versicherungslücken dafür sorgen, dass möglichst wenige Personen auf die
  •   Garantierente oder ergänzende Unterstützung angewiesen sind. Auch durch die
  •   Weiterentwicklung zur Bürger*innenversicherung werden (Ver-) Sicherungslücken
  •   schrittweise geschlossen. Für diejenigen Personen, die trotz solcher
  •  Mindestsicherungselemente Unterstützung benötigen, sehen wir eine den
  •  verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügende Grundsicherung im Alter vor.
  •  Mitglieder der Rentenkommission

Markus Kurth MdB (Leiter der Rentenkommission und Sprecher für Rentenpolitik der Grünen in Bundestag)
Kerstin Andreae MdB (stellv. Leiterin der Rentenkommission und stellv. Fraktionsvorsitzende)

Dr. Danyal Bayaz (Mitglied des Landesvorstands Baden-Württemberg) Marcel Duda (Grüne Jugend)
Annika Gerold (Bundesfrauenrat)
Ute Michel (BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit)

Beate Müller-Gemmeke MdB (Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte) Prof. Dr. Frank Nullmeier (Universität Bremen)
Cem Özdemir MdB (Bundesvorsitzender)
Udo Philipp (BAG Wirtschaft und Finanzen)

Brigitte Pothmer MdB (Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik)
Antonia Schwarz (Grüne Alte)
Dietmar Strehl (Staatsrat im Finanzressort der Freien Hansestadt Bremen) Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn MdB (Sprecher für Sozialpolitik)

Zusammengefasst – Wir wollen:

  • Das System der Alterssicherung langfristig auf eine stabile Grundlage stellen, auch über 2030 hinaus.
  • Ein gemeinsames Alterssicherungsystem für alle Bürgerinnen und Bürger.
  • Eine Alterssicherung, die gleichermaßen Altersarmut verhindert und denLebensstandard im Ruhestand sichert.