Höhere Leistungen für viele Pflegebedürftige

man-1848677__340Information der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg:

Am 1. Januar 2017 werden die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt. D.h. Pflegebedürftige erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung dann nach neuen Maßstäben. Grund ist die nächste Stufe der Pflegereform, die mit dem Jahreswechsel in Kraft tritt. Dadurch werden auch kognitive Einschränkungen von Pflegebedürftigen, wie etwa eine Demenz, besser berücksichtigt. Pflegebedürftige, die Leistungen erhalten, müssen für die Überleitung in das neue System nicht selbst aktiv werden. Die Umstellung erfolgt automatisch, auch wenn Versicherte bis dato eventuell keinen diesbezüglichen Bescheid ihrer Pflegekasse erhalten haben.

„Niemand wird durch die große Pflegereform, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt, schlechter gestellt. Die Leistungen, die Betroffene von ihrer Pflegeversicherung erhalten, werden in Zukunft bei vielen deutlich höher ausfallen. Sie müssen auch nicht beantragt werden. Die Umstellung erfolgt ganz automatisch“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Diese Veränderungen in der Pflegeversicherung waren überfällig. Durch die Pflegereform wird der Hilfebedarf alter Menschen nun viel besser berücksichtigt.“

Seit über 20 Jahren gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland. Nach einigen kleineren und mittleren Anpassungen in der Vergangenheit erfolgte nun eine Generalüberholung der gesetzlichen Grundlagen. Sie wurden in drei Pflegegesetzen novelliert. Diese entfalten ihre Hauptwirkung für Versicherte mit Beginn des kommenden Jahres.

Statt der „alten“ drei Pflegestufen wird es ab 1. Januar 2017 fünf Pflegegrade geben. Die Umstellung erfolgt für Empfänger von Leistungen der Pflegeversicherung automatisch in einen höheren Pflegegrad. In den meisten Fällen werden schon durch diesen Schritt Leistungsverbesserungen bewirkt. Für zu Hause lebende demenzkranke Menschen beispielsweise, die bisher in Pflegestufe 1 waren, können sich die Leistungen sogar von 689 auf 1298 Euro nahezu verdoppeln. Pflegebedürftige werden, sofern dies noch nicht geschehen ist, in den kommenden Wochen von ihrer Pflegekasse entsprechend informiert.

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Die Umstellung auf neue Pflegegrade erfolgt automatisch!

Durch die neuen Pflegegrade werden zukünftig auch geistige Einschränkungen von Pflegebedürftigen, wie etwa eine Demenzerkrankung oder psychische Beeinträchtigungen, deutlich besser berücksichtigt. Die Grundlage dafür bietet ein neues Begutachtungsverfahren. Dieses wird für alle angewendet, die ab 2017 eine Prüfung des Pflegegrades beantragen. Die Gutachterinnen und Gutachter können damit besser als bisher dokumentieren, wie dauerhafte, gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen kompensiert oder bewältigt werden können. Dadurch sollen Pflegebedürftigen so lange wie möglich selbstbestimmt leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Auch die Planungssicherheit bei der Betreuung in einer stationären Pflegeeinrichtung wird erhöht. Zukünftig wird es zur Finanzierung einen festen Eigenanteil der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 geben. Dieser unterscheidet sich zwar von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung, steigt jedoch nicht mehr an, wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt.

Bei einem Verbleib in der eigenen Wohnung und Unterstützung durch ambulante Pflegedienste sorgen Weichenstellungen für eine bessere pflegerische Versorgung und die Begleitung in der Sterbephase für mehr Sicherheit. Die Pflegeversicherung wird zudem künftig schon bei Beeinträchtigungen einspringen, die bisher noch keinen Leistungsanspruch nach sich gezogen hätten. Dadurch, dass auch schon ein erster, geringer Unterstützungsbedarf gedeckt wird, kann Selbstständigkeit erhalten und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit vorgebeugt werden.

Durch neue Rahmenverträge wurde in Hamburg ebenso ermöglicht, dass Pflegebedürftige mehr Pflegezeit von den Pflegekräften erhalten. Damit wurde auch dem Wunsch der Pflegekräfte entsprochen.

Für weitere Informationen für Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen stehen u.a. die Pflegestützpunkte in Hamburg (www.hamburg.de/pflegestuetzpunkte) wie auch die Pflegekassen zur Verfügung.

Einen kostenlosen Rechner, um die Pflegestufe zu ermitteln, gibt es hier.

 

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