Bei der Verbraucherzentrale melden sich regelmäßig Menschen, die Altersdiskriminierung erleben. Zum Beispiel bei Banken, Versicherungen, Digitalisierung, im Ehrenamt. Leider hatte sich das bis vor kurzem FDP-geführte Justizministerium nicht zuständig gefühlt, eine Reform des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in diesen Punkten anzustoßen.
Es tut sich aber trotzdem etwas: Das Europa Parlament hat eine Verordnung über künstliche Intelligenz verabschiedet, die den Einsatz von altersdiskriminierenden Algorithmen verbietet. Genau der kam nämlich bei Banken und Versicherungen gern zum Einsatz.
Und die Verbraucherzentrale in Hamburg berät jetzt schon ältere Menschen, die über einen (Teil-)Verkauf der eigenen Wohnung nachdenken, die in letzter Zeit groß beworben werden. Oder wenn sich Menschen durch Digitalisierung abgehängt fühlen, z.B. wenn man Tickets nur noch online kaufen kann, Termine nur im Internet vergeben werden oder wenn Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenkassen Ältere ausschließen.
Die Hamburger Gleichstellungsbehörde plant darüber hinaus Informationsangebote zum Thema Diskriminierung durch Altersgrenzen im Ehrenamt und wird ein Antidiskriminierungsbüro einrichten, das auch zu den Themen Alter, Behinderung und chronische Erkrankung Beratung anbieten wird.
Vorurteile und Klischees über das Altern sind leider immer noch weit verbreitet. Und bleiben nicht folgenlos. In Deutschland fehlt bisher eine breite gesellschaftliche Debatte über die Folgen von negativen Altersbildern. Dabei sagt das kalendarische Alter wenig über Menschen aus, entscheidend ist allein das biologische. Und das ist individuell höchst unterschiedlich.
Ich freue mich deshalb sehr, dass unser Antrag zur Überprüfung von Altersgrenzen zu positiven Veränderungen in Hamburg führen konnte und weiter führen wird. Ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer altersfreundlichen Stadt!